Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Einheitswertbescheid

    Die Feststellung des steuerlichen Einheitswertes und des Steuermessbetrages erfolgt durch das örtliche Finanzamt in Gummersbach.

    Der Grundstückseigentümer hat dem Finanzamt die notwendigen Daten zu übermitteln.
    Die Bewertungsstelle des Finanzamtes ermittelt den Einheitswert und teilt diesen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde mit.

    Die Gemeinde ermittelt aus dem übermittelten Steuermeßbetrag unter Anwendung des Grundsteuerhebesatzes die zu zahlende Grundsteuer, die durch Grundsteuerbescheid festgesetzt wird. Rückfragen zum Einheitswertbescheid beantwortet Ihnen das zuständige Finanzamt in Gummersbach. Tel.: 02261/86-0 Rückfragen zur gemeindlichen Grundsteuerfestsetzung beantwortet Ihnen die unten angegebene Mitarbeiterin der Gemeinde Reichshof.



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