Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Geburt

    Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

    Können die Vornamen bei der Geburtsanzeige noch nicht angegeben werden, so müssen sie innerhalb eines Monats nach der Geburt angezeigt werden. Bei Geburtsbeurkundung mit Auslandsbeteiligung bitte beim Standesamt vorstellig werden.

    Mitzubringende Unterlagen

    Abschrift des Familienbuches der Eltern, wenn diese miteinander verheiratet sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Geburtsurkunde der Mutter des Kindes beizubringen. Hat der Vater des Kindes die Vaterschaft bereits anerkannt, so sind die Erklärungen hierüber und eine Geburtsurkunde des Vaters vorzulegen.



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