Zum Aufgabenbereich der Tiefbauabteilung gehört unter anderem auch der Bau und die Unterhaltung von Gehwegen im Gemeindegebiet. Gehwege an Kreisstraßen stehen in der Bau- und Unterhaltungspflicht des Kreistiefbauamtes -Kreisverwaltung Gummersbach, Tel. 02261 / 88-0. Für Gehwege an Landes- und Bundesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zuständig (Niederlassung Gummersbach Tel.: 02261/89-0, Straßenmeisterei Waldbröl Tel.: 02291/4009). Innerhalb einer geschlossenen Ortsdurchfahrt an klassifizierten Straßen fallen die Gehwege in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
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