Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die gemeindliche Haushaltswirtschaft und findet seine Festsetzung in der Haushaltssatzung. Er wird für jedes Haushaltsjahr von der Verwaltung als Entwurf aufgestellt, vom Gemeinderat beraten und anschließend beschlossen.
Nach dem aufsichtsbehördlichem Anzeige- oder Genehmigungsverfahren erlangt die Haushaltssatzung durch öffentliche Bekanntmachung im Reichshofkurier ihre Rechtskraft. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, die zu leistenden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Er besteht aus einem Finanz- und Ergebnisplan. Der Haushalt soll in jedem Jahr ausgeglichen sein.
Näher Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.reichshof.org/rathaus-service/rathaus-online/haushalt/index.html
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