Bei dem Neubau eines Wohn-/ Geschäftshauses wird im Rahmen des Bauantrages von dem Abwasserwerk der Gemeinde Reichshof auch die Möglichkeit der Abwasserbeseitigung geprüft.
Hierbei wird von der Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeitern, der mögliche Anschlusspunkt an den bestehenden Kanal, das jeweilige Entwässerungssystem, Mischkanalisation oder Trennkanalisation (Regen, Schmutzwasser) und die geplante Ausführung betrachtet. Liegt bereits ein öffentlicher Hausanschluss auf dem Grundstück, gilt es diesen zu nutzen, ansonsten wird von der Gemeinde ein öffentlicher Hausanschluss bis ca. 1 m auf das Grundstück herausgelegt. Als Nachweis des tatsächlich erfolgten Kanalanschlusses sind der ausgefüllte Meldebogen und das Protokoll der Dichtheitsprüfung durch einen von der Gemeinde Reichshof zugelassenen Sachkundigen einzureichen.
Die Kosten für den öffentlichen Hausanschluss sind/werden mit dem Kanalanschlussbeitrag abgegolten. Bei der Kanalisation bereits bestehender Wohn-/Geschäftshäuser in Altortslagen nach dem ABK (Abwasserbeseitigungskonzept), wird der öffentliche Hausanschluss in Absprache mit dem Grundstückeigentümer(innen) herausgelegt. Nähere Informationen erhalten die Bürger(innen) in einer Bürgerversammlung, die vor Beginn der Baumaßnahme gehalten wird. Zu der Bürgerversammlung wird gesondert eingeladen.
Mitzubringende Unterlagen
1. Eine zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens (Lageplan der Entwässerungseinrichtung), aus der Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschluss-/Grundleitungen sowie die Lage der Kontrollschächte und die geplante Oberflächenwasserbeseitigung auf dem Grundstück.
2. Meldebogen nach dem Anschluss an den öffentlichen Kanal
3. Protokoll der Dichtheitsprüfung nach dem Anschluss an den öffentlichen Kanal.
Ansprechpartner
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