Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und Änderungsanträge (Verschlimmerungsanträge) erhalten Sie in Zimmer 216 oder auf Intertseite des Oberbergischen Kreises als PDF-Datei:
http://bis.obk.de/anliegen/detail.aspx?id=1459
Die Gemeinde Reichshof ist lediglich ausgebende Stelle der Antragsvordrucke. Diese müssen dann vom Antragsteller selber an das Versorgungsamt geschickt werden.
Zur Verlängerung der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises darf die Gültigkeit nicht länger als drei Monate überschritten sein, der Ausweis muß mindestens 50% Schwerbehinderung ausweisen, und er muß vom Versorgungsamt ausgestellt worden sein.
Mitzubringende Unterlagen
Der abgelaufene Schwerbehindertenausweis
Ansprechpartner
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