Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss besteht aus elf Ratsmitgliedern und acht sachkundigen Bürgern. In kirchlichen Angelegenheiten wird ein sachverständiger Bürger hinzugezogen.
Der Ausschuss ist zuständig für Schulangelegenheiten, Kindergärten und Sportanlagen.
Weiterhin für Planung von gemeindlichen Jugendveranstaltungen und Maßnahmen der Freizeitgestaltung sowie die Grundsätze für die Planung, die Errichtung, den Ausbau und die Renovierung von Einrichtungen, die der Jugendarbeit und der Freizeitgestaltung dienen sollen.
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