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Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr in der Gemeinde Reichshof - Ein umfangreiches Projekt ist gestartet

Dass auch Niederschlagswasser Abwasser ist und daher beseitigt werden muss, ist für Niemanden etwas Neues. Auch dass dies natürlich Kosten erzeugt, die über eine Abwassergebühr umgelegt werden, ist jedem Bürger sicherlich bekannt.

Bisher geschieht dies in Reichshof im Falle einer Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser (sogenannter Vollanschluss) über eine einheitliche Gebühr, die über den Verbrauch an Frischwasser berechnet wird. Diese Verteilung ist stark abhängig vom Wasserverbrauch und der Anzahl der Wasser nutzenden Personen in einem Haushalt.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 18.11.2007 sagt jedoch, dass dieser Abrechnungsmaßstab zukünftig nicht mehr zulässig ist und die Gebühr daher in jeder betroffenen Gemeinde auf einen anderen Maßstab umgestellt werden muss.

Hintergrund ist, dass die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung zukünftig gerechter verteilt werden sollen. Die Menge des tatsächlich abgeleiteten Niederschlagswassers hängt vielmehr von der Größe und der Art der befestigten Fläche eines Grundstückes als vom entsprechenden Frischwasserverbrauch ab.

Durch dieses Urteil ist die Gemeinde gezwungen, die bisher einheitliche Vollanschlussgebühr in zwei eigenständige Gebührentatbestände (Entsorgung Schmutzwasser und Ableitung Niederschlagswasser) nach entsprechender Zuordnung der Kosten aufzuteilen.

Zukünftig ist daher eine gesonderte Niederschlagswassergebühr von den GrundstückseigentümerInnen zu entrichten, die ihre Dachflächen, Stellplätze, Terrassen udgl. direkt oder indirekt an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen haben. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Größe (Quadratmeter) der angeschlossenen Fläche.

Die Einführung dieser getrennten Niederschlagswassergebühr bedeutet also keine neue zusätzliche Gebühr, nur der Verteilungsmaßstab wird geändert und gerechter gemacht.
Lediglich Grundstücke, die Niederschlagswasser einleiten und bisher keine Gebühr dafür gezahlt haben, werden dann erstmalig herangezogen.

Auch die Gemeinde Reichshof ist verpflichtet, den Gebührenmaßstab umzustellen. Hier sind umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, unter anderem um die betroffenen befestigten Flächen zu ermitteln. Für die erforderlichen Arbeiten wurde eigens eine Projektgruppe gegründet, die sich bis zum Ende des Jahres intensiv mit dem Thema beschäftigen wird.

Starten soll die getrennte Gebührenfestsetzung für Niederschlagswasser im Jahr 2010.

Für die Vorarbeiten ist die Gemeinde allerdings auch auf die Hilfe jedes Grundstückseigentümers angewiesen. So werden voraussichtlich im Sommer diesen Jahres alle betroffenen GrundstückseigentümerInnen im Gebiet der Gemeinde Reichshof angeschrieben mit der Bitte, einen Erhebungsbogen auszufüllen, der Angaben über die befestigten Flächen und deren Anschluss an die Kanalisation enthält.

Ob die neue Gebührenstruktur den einzelnen Haushalt/Betrieb entlasten oder belasten wird, ist abhängig von den noch festzulegenden Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes für die Niederschlagsentwässerung.

Als erste Information wurde allen derzeit Gebührenpflichtigen zusammen mit dem Jahresveranlagungsbescheid 2008/2009 ein Informationsschreiben zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen werden immer wieder hier im Reichshofkurier veröffentlicht und natürlich auch in Form von weiterem persönlichen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.



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Ihr Ansprechpartner

Sarah Schmidt
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