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Kanalanschlussbeiträge

Die Gemeinde erhebt zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage einen Anschlussbeitrag. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Beitrag für die Möglichkeit, den Kanal in der Straße in Anspruch nehmen zu können. Berechnungsgrundlage ist die Grundstücksfläche. Der Beitragssatz beträgt zur Zeit 6,14 /m².

Rechtsgrundlage:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Reichshof in der derzeit gültigen Fassung.


Kanalanschluss (ca. 21.65 kb)


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Ihr Ansprechpartner

Iris Bertram
Fachbereich: Bauverwaltung
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