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Beiträge für Straßenbaumaßnahmen

Straßenausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen nach Kommunalabgabengesetz (KAG)
Straßenausbaubeiträge nach dem KAG werden für die Erweiterung, Erneuerung, Verbesserung oder den Umbau einer bereits hergestellten Straße erhoben. Berechnungsgrundlage ist die Grundstücksfläche. Der Beitragssatz richtet sich nach den tatsächlichen Kosten eines Ausbaus.

Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG der Gemeinde Reichshof in der derzeit gültigen Fassung.

Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB werden für die erstmalige Herstellung von z. B. Straßen, Wegen, Plätzen und Fußwegen erhoben. Berechnungsgrundlage ist die Grundstücksfläche. Der Beitragssatz richtet sich nach den tatsächlichen Kosten eines Ausbaus.

Rechtsgrundlage:
Erschließungsbeitragssatzung (BauGB) der Gemeinde Reichshof in der derzeit gültigen Fassung.

 


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Ihr Ansprechpartner

Iris Bertram
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 113
Tel.: (02296) 801 - 112
E-Mail: iris.bertram@reichshof.de