Prüfungen und Bescheinigungen
Die Leitungen des privaten Hausanschlusses können von einem Bauunternehmer nach Wahl des Anschlussnehmers oder in Eigenleistung hergestellt werden. Nach Fertigstellung muss jedoch in einem vorgegebenen Fomular (siehe unten) von einem anerkannten Sachkundigen die ordnungsgemäße Verlegung und Dichtheit der Leitungen bestätigt werden.
Für alle Schmutz- und Mischwasserleitungen und Schächte, die unzugänglich oder im Erdreich verlegt sind, ist nach SüWVO Abw NRW bei erstmaliger Errichtung oder nach wesentlicher Änderung eine Zustands- und Funktionsprüfung ("Dichtheitsprüfung") erforderlich. Diese Prüfung ist vom Anschlussnehmer zu veranlassen und zu bezahlen. Sie darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die die Anforderung an die Sachkunde zur Durchführung einer solchen Prüfung erfüllen. Andernfalls kann die Prüfung von der Gemeinde nicht anerkannt werden.
Die gesamte Landesliste finden Sie hier auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).
Auskunft über die entsprechenden Unternehmen erhalten Sie auch bei den Ansprechpartnern für den Abwasserbereich der Gemeinde Reichshof.
Die Bescheinigung (Protokoll) dieser "Dichtheitsprüfung" ist zusammen mit dem Meldebogen bei der Gemeinde vorzulegen.
| PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können: http://get.adobe.com/de/reader |
|
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
Rathaus Denklingen
Zimmer: 252
Tel.: 02296 801137
E-Mail: ludger.mueller@reichshof.de
Thorsten Schmidt
Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
Rathaus Denklingen
Zimmer: 253
Tel.: 02296 801124
E-Mail: thorsten.schmidt@reichshof.de
