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Prüfungen und Bescheinigungen

Die Leitungen des privaten Hausanschlusses können von einem Bauunternehmer nach Wahl des Anschlussnehmers oder in Eigenleistung hergestellt werden. Nach Fertigstellung muss jedoch in einer Bescheinigung nach § 61a Landeswassergesetz von einem Unternehmer oder Sachkundigen die ordnungsgemäße Verlegung der Leitungen bestätigt werden.

Für alle Schmutz- und Mischwasserleitungen und Schächte, die unzugänglich oder im Erdreich verlegt sind, ist bei erstmaliger Errichtung oder bei Änderung außerdem nach SüWVO Abw NRW eine Zustands- und Funktionsprüfung ("Dichtheitsprüfung") erforderlich. Diese Prüfung ist vom Anschlussnehmer zu veranlassen und zu bezahlen. Die "Dichtheitsprüfung" darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die die Anforderung an die Sachkunde  zur Durchführung von" Dichtheitsprüfungen" erfüllen. Auskunft über die entsprechenden Unternehmen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern für den Abwasserbereich der Gemeinde Reichshof. Die Bescheinigung (Protokoll) dieser "Dichtheitsprüfung" ist zusammen mit dem Meldebogen bei der Gemeinde vorzulegen.

Der Meldebogen und das Protokoll der Dichtheitsprüfung liegen im PDF-Format zur Ansicht vor. Er kann mit dem kostenlosen Zusatztool Acrobat Reader © angezeigt und ausgedruckt werden.





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Ihr Ansprechpartner

Ludger Müller
Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
Rathaus Denklingen
Zimmer: 252
Tel.: 02296 801137
E-Mail: ludger.mueller@reichshof.de

Thorsten Schmidt
Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
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