Straßenausbauprogramm der Gemeinde Reichshof – Konzept, Beteiligung und konkrete Maßnahmenplanung
Die Gemeinde Reichshof informiert über das aktuelle Straßenausbauprogramm sowie das zugrunde liegende konzeptionelle Vorgehen und die konkret anstehenden Maßnahmen in den kommenden Jahren. 
Viele Straßen im Gemeindegebiet wurden in der Vergangenheit lediglich provisorisch und ohne finanzielle Anliegerbeteiligung hergestellt. Diese Straßen sind der heutigen Verkehrsbelastung häufig nicht dauerhaft gewachsen. In der Folge entstehen regelmäßig Schäden, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde beseitigt werden müssen – bislang zu Lasten der Allgemeinheit.
Auch vor diesem Hintergrund beschließt der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof jährlich das Straßenausbauprogramm. Darin wird festgelegt, welche Straßenbaumaßnahmen in welcher zeitlichen Reihenfolge umgesetzt werden sollen.
Abgewogen werden hierbei grundsätzlich der technische Zustand der Straßen, die Interessen der Allgemeinheit und der direkt betroffenen Bürger, die Erforderlichkeit (z.B. für Straßen in neuen Erschließungsgebieten) sowie finanzielle Aspekte im Rahmen des gemeindlichen Finanzhaushaltes.
Das aktuelle Straßenausbauprogramm wurde am 14. April 2026 beschlossen. Es enthält die geplanten Maßnahmen für die Jahre 2026 bis 2029 sowie eine nicht abschließende Liste der Gemeindestraßen in alphabetischer Reihenfolge, die zu einem späteren Zeitpunkt auszubauen
sind.
(Die Vorlage und den Beschluss zum Straßenausbauprogramm finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Reichshof unter der Rubrik „Rathaus & Service“– „Politik“ – „Bürgerinformationssystem“.)

Konzeptionelles Vorgehen
Seit dem Jahr 2024 erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme der innerörtlichen Gemeindestraßen. Dabei hat sich gezeigt, dass über 70 % der innerörtlichen Straßen erhebliche Schäden aufweisen.
Auf Basis der technischen Zustandsbewertung wurde eine erste beitragsrechtliche und fachliche Einordnung vorgenommen sowie ein Priorisierungsvorschlag für den zukünftigen Straßenausbau entwickelt.
Bei der Priorisierung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
• Verkehrliche Funktion der Straße (Anliegerstraße oder übergeordnete Verbindungsfunktion)
• Zahl der erschlossenen Grundstücke und damit verbundener Nutzen
• Zustand der Entwässerungsinfrastruktur einschließlich möglicher wasserrechtlicher Anforderungen
• Bau- und Planungskosten sowie bauliche Besonderheiten (z. B. Bodenverhältnisse, Topografie, Altlasten)
• Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, etwa Leitungsarbeiten von Versorgungsträgern oder Genehmigungsanforderungen
Ziel ist es, Maßnahmen mit hohem Nutzen und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand vorrangig umzusetzen sowie Synergien bestmöglich zu nutzen. Gleichzeitig wird eine gleichmäßige Verteilung der Maßnahmen im Gemeindegebiet angestrebt. Zudem werden regelmäßig auch Straßen erstmalig ausgebaut, die bislang nur als Schotterwege vorhanden waren.
Konkrete Maßnahmen
Für das Jahr 2027 sind folgende Straßenausbaumaßnahmen vorgesehen:
• „Vor der Hardt“ und „Von-Dassel-Straße“ in Eckenhagen
• „Unter der Helle“ in Hunsheim
• „Zum Ausblick“ in Brüchermühle
Für das Jahr 2028 sind vorgesehen:
• „Hahnenseifener Straße“ in Hahn
• „Haselnußweg“ in Odenspiel
Zur Umsetzung werden bereits im laufenden und im kommenden Jahr Planungsaufträge an Ingenieurbüros vergeben. Dabei werden zunächst Grundkonzepte, Varianten und Kostenschätzungen erarbeitet. Die Gemeinde geht damit bereits frühzeitig finanzielle Verpflichtungen ein.
Die anschließende Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt je nach Maßnahme im weiteren Verfahren.
Die ggf. in den Folgejahren auszubauenden Straßen sind in der beigefügten Liste veröffentlicht.
Wann ein Ausbau hier erfolgen wird, sowie ob und welche Kosten entstehen, ist aus heutiger Sicht noch nicht genauer planbar.
Finanzierung und Kostengrundlagen
Die Gemeinde plant derzeit mit einem jährlichen Investitionsvolumen von rund 1 Million Euro für den qualifizierten Straßenausbau.
Die Umlegung der anfallenden Kosten erfolgt unter Anwendung der geltenden Rechtslage.
Hiernach sind die für die erstmalige endgültige Herstellung einer Anlage anfallenden Kostengemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Baugesetzbuches anteilmäßig auf die Eigentümer der beitragspflichtigen, durch die Anlage erschlossenen Grundstücke umzulegen.
Die Beitragserhebung für einen nachmaligen Ausbau nach dem Kommunalabgabengesetz NRW wurde aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 für Straßenausbaumaßnahmen grundsätzlich abgeschafft.
Welche Straße in welche Kategorie fällt, erfordert eine sehr umfangreiche Einzelfallprüfung.
Weitere zukünftige Änderungen in der Rechtslage können natürlich nicht ausgeschlossen werden.
Bei zukünftigen Ausbaumaßnahmen sind die zu diesem Zeitpunkt aktuellen beitragsrechtlich geltenden gesetzlichen Regelungen bezüglich einer möglichen Beitragserhebung anzuwenden.
Für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümerr besteht bei finanziellen Härten die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder Stundungen, um die Belastung abzufedern.
Bürgerbeteiligung und Information
Die Gemeinde legt großen Wert auf frühzeitige Information und Beteiligung der betroffenen Eigentümer.
Die Bürgerinformation erfolgt in mehreren Stufen:
Zunächst wird das beschlossene Straßenausbauprogramm im Reichshofkurier veröffentlicht.
Sobald die Grundlagen für die jeweils konkret anstehenden Baumaßnahmen ermittelt wurden, folgt ein erster Informationsabend, bei dem die Planungen und erste Kostenschätzungen vorgestellt werden. Die Grundstückseigentümer haben hier die Möglichkeit, sich einzubringen und über Varianten – etwa zur Verkehrsberuhigung, Beleuchtung oder weiteren Gestaltungsfragen – mitzubestimmen. Auf dieser Grundlage erfolgt der politische Baubeschluss.
Nach der Vergabe der Bauleistungen kann ein weiterer Informationsabend stattfinden, in dem über den Bauablauf, beteiligte Unternehmen, Ansprechpartner sowie mögliche Kostenentwicklungen informiert wird. Alternativ können diese Informationen auch schriftlich bereitgestellt werden.
Zeitlicher Ablauf
Der gesamte Prozess folgt einer klar strukturierten Abfolge:
1. Beschluss des Straßenausbauprogramms im Frühjahr
2. Beauftragung der Ingenieurplanung
3. technische und beitragsrechtliche Planung
4. detaillierte Kostenermittlung
5. Bürgerinformation und Beteiligung
6. politischer Baubeschluss
7. Ausschreibung und Vergabe
8. Umsetzung des Baus
Ziel dieses Vorgehens ist es, Transparenz, Planungssicherheit und eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten sicherzustellen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Tiefbauabteilung sowie der Bauverwaltungsabteilung der Gemeinde Reichshof gerne zur Verfügung.
| PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können: http://get.adobe.com/de/reader |
|
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
Rathaus Denklingen
Zimmer: 252
Tel.: 02296 801137
E-Mail: ludger.mueller@reichshof.de
Sarah Schmidt
Rathaus Denklingen
Zimmer: 106
Tel.: 02296 801111
E-Mail: sarah.schmidt@reichshof.de
