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Welche Rechtsgrundlagen bestehen?

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Wasserwerk sind die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reichshof und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reichshof. Sie werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anerkannt. Die Satzungen werden Ihnen mit dem Antragsformular zugesandt. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Wasserwerk gerne zur Verfügung.



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Ihr Ansprechpartner

Volker Rajkowski
Fachbereich: Wasserwerk
Rathaus Denklingen
Zimmer: 250
Tel.: 02296 801242
Tel. 2: 0160 97859330
E-Mail: volker.rajkowski@reichshof.de