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Der Bebauungsplan

BebauungsplanDie Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt der Gemeinderat oder der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erforderlich ist.

Das Baugesetzbuch ermöglicht eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Planungen. Die Mitwirkung soll zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem wesentliche Planänderungen auch noch möglich sind.

Die Entwürfe werden nach Bekanntgabe an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Reichshof und auf dieser Internetseite unter Punkt "Amtliche Bekanntmachungen" (vorher erfolgt eine Hinweisbekanntmachungen im Reichshofkurier), durch Text- und Plangebietsskizze im Planungsamt ausgestellt und den Besuchern von Fachkräften erläutert. Diese sind verpflichtet, Meinungen und Anregungen der Besucher festzuhalten (falls diese es wünschen) und dem Gemeinderat / Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss mitzuteilen. Der Rat / Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss entscheidet anschließend, wie weit derartige Anregungen bereits die Planentwürfe beeinflussen und beschließt dann den entgültigen Entwurf des Bebauungsplanes zur öffentlichen Auslegung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen besteht, wird einen Monat lang mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer werden eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben und mit dem Hinweis versehen, das Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Der Gemeinderat prüft und entscheidet über die fristgemäß vorgebrachten Anregungen. Der dann als Satzung beschlossene Bebauungsplan wird mit der Veröffentlichung an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Reichshof (vorher erfolgt eine Hinweisbekanntmachungen im Reichshofkurier) rechtskräftig. Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanes als Satzung wird dieser unmittelbar geltendes Recht in der Gemeinde Reichshof und ist von jedem Bauherrn zu beachten.

Der Bebauungsplan regelt abschließend für jedes Grundstück in seinem Geltungsbereich, in welchem Umfang (Lage und Größe des Baukörpers) und welcher Art (Wohnen oder Gewerbe) diese Fläche nutzbar ist. Der rechtskräftige Bebauungsplan kann bei dem örtlichen Planungsamt im Rathaus Denklingen (Zimmer 251) jederzeit eingesehen werden.



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Ihr Ansprechpartner


Katja Grunewald
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 110
Tel.: 02296 801125
E-Mail: katja.grunewald@reichshof.de