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Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan

BebauungsplanDer vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie im Bebauungsplan erläutert, nach den gleichen Grundsätzen aufgestellt. Der einzige Unterschied ist, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan von jedermann beantragt werden kann und das zusätzlich der Vorhabenträger mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag abschließen muss, indem er erklärt, bis wann er die geplante Maßnahme durchführen will und er bereit und in der Lage ist, die Maßnahme auf seine Kosten durchzuführen. 



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