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Rund ums Bauen

Mit der Prüfung, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann, ist die Voraussetzung für einen Kaufvertragsabschluss gegeben.
Es besteht nun die Möglichkeit für ein Bauvorhaben, einen Bauantrag zu stellen.

Liegt das Grundstück in einem rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplan, ist ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung sinnvoll.
Soweit eine Baugenehmigung notwendig wird, ist der Antrag an die Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises zu richten, während der Antrag auf Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde Reichshof einzureichen ist.

Die zum Antrag gehörenden Unterlagen sind nur von Personen zu erstellen, die bauvorlageberechtigt sind. In der Regel sind das Architekten, die dem Bauherrn fachlich zur Seite stehen und von denen zu erwarten ist, dass sie wissen, wie und welche Bauvorlagen zum jeweiligen Antrag ausgearbeitet werden müssen.

Soweit denkmalrechtliche Belange betroffen sind, können diese im Baugenehmigungsverfahren oder vorab durch eine denkmalrechtliche Erlaubnis mit der Unteren Denkmalbehörde bei der Gemeinde Reichshof geklärt werden. Bedingungen und Auflagen im Baugenehmigungsbescheid sind vor Baubeginn zu berücksichtigen.
Nicht zuletzt sollte rechtzeitig mit dem Architekten ein Gesamtüberblick über die Ausführung des Bauvorhabens erstellt werden, um unliebsame Überraschungen im wesentlichen kostensteigende Maßnahme zu verhindern.

Mit der Fertigstellung des Rohbaus und der endgültigen Fertigstellung sind jeweils entsprechende Mitteilungen an die Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises zu richten. Im zeitlichen Zusammenhang sollten die Abnahmen der einzelnen Gewerke von den jeweiligen Handwerkern und Unternehmern mit dem Ziel durchgeführt werden, dass einerseits ein mängelfreies Objekt übernommen werden kann und andererseits die Auftragnehmer für eine ordentliche Leistung auch schnell zu ihrem Geld kommen.



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