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    Baugenehmigungsfreistellung

    Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer oder geringer Höhe, einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde Reichshof nicht innerhalb eines Monates nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Für diese genehmigungsfreien Vorhaben sind die Bauvorlagen bei der Gemeinde Reichshof einzureichen. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden, wenn die Gemeinde nicht widerspricht. Teilt die Gemeinde dem Bauherrn vor Ablauf dieser Frist schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf unverzüglich mit dem Vorhaben begonnen werden.

    Mitzubringende Unterlagen
    Formular „Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW“ mit den darin näher beschriebenen Bauvorlagen. Für die Bescheinigung, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und mit dem Vorhaben unverzüglich begonnen werden kann, ist eine Gebühr in Höhe von 50,- EUR zu entrichten. 



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    Ihr Ansprechpartner

    Wolfgang Püschel
    Fachbereich: Bauverwaltung
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 110
    Tel.: 02296 801126
    E-Mail: wolfgang.pueschel@reichshof.de