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Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktage angezeigt werden. Zur Anzeige, in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet sind: das Familienhaupt, derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede Person die bei dem Sterbefall zugegen war oder von dem Sterbefall Kenntnis hat.
Mitzubringende Unterlagen
Bitte beim Standesamt nachfragen.
Ihr Ansprechpartner
Heike Himmeröder
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 312
Tel.: 02296 801310
E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 312
Tel.: 02296 801310
E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de