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Umlegungsverfahren
Die Gemeinde kann innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne Umlegungsverfahren durchführen, wenn es aus städtebaulicher und erschließungstechnischen Gründen erforderlich ist. Durch Umlegungsverfahren sollen bebaute und unbebaute Grundstücke, Grundstücke zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Bereiche, in der Weise neugeordnet werden, dass Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
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