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Vergnügungssteuer
Die Gemeinde Reichshof erhebt die Vergnügungssteuer auf der Rechtsgrundlage des Vergnügungssteuergesetzes und der Vergnügungssteuersatzung. Erfasst werden Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte und Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.
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Ihr Ansprechpartner
Frank Dresbach
Fachbereich: Finanzen
Rathaus Denklingen
Zimmer: 233
Tel.: 02296 801213
E-Mail: frank.dresbach@reichshof.de
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E-Mail: frank.dresbach@reichshof.de