Glasfaserausbau in der Gemeinde Reichshof - vorläufiger Förderbescheid des Bundes über 25 Mio. Euro für den weiteren Glasfaserausbau für 4.500 Adressen wird zurückzugeben
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 einstimmig beschlossen, den vorläufigen Förderbescheid des Bundes über 25 Mio. Euro für den weiteren Glasfaserausbau für 4.500 Adressen zurückzugeben.
Die derzeit laufenden Maßnahmen der GlasfaserPlus im Raum Steinaggertal bis Hunsheim/Berghausen sind davon nicht betroffen, da es sich um einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Telekommunikationsunternehmens ohne öffentliche Gelder handelt.
Die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Reichshof hat im Jahr 2009 begonnen und wurde in den Jahren 2016 bis heute mit unterschiedlichsten Fördermaßnahmen fortgesetzt, die nur geringe Eigenanteile aus dem gemeindlichen Haushalt von unter 100.000 Euro erforderten.
Aktuelle Versorgungslage mit einem Glasfaserhausanschluss:
- 822 Adressen aus der Fördermaßnahme 2021 (bereits realisiert)
- 154 Gewerbebetriebsadressen aus der Fördermaßnahme 2023 (vor dem Abschluss)
- 1.524 Haushalte im Eigenausbau durch die GlasfaserPlus im Steinaggertal bis Hunsheim/Berghausen. (Ausbaumaßnahme in der Umsetzung)
Zur weiteren flächendeckenden Glasfaserversorgung sind noch 4.500 Adressen im weitläufigen Gemeindegebiet zu versorgen.
Für dieses Ausbauprojekt wurde zunächst am 11.09.2023 ein Förderantrag auf Bundesmittel nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Die sog. Wirtschaftlichkeitslücke (über sieben Jahre gerechnet) aus diesem Förderantrag betrug 50,0 Mio. Euro.
Der Bund hat mit einem vorläufigen Förderbescheid vom 23.11.2023 Bundesmittel in Höhe von 25,0 Mio. Euro für den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells bewilligt.
Die Kofinanzierung sollte durch das Land NRW zu den verbleibenden 25,0 Mio Euro erfolgen. Aber das Land NRW stellte lediglich einen Förderbetrag in Höhe von maximal 15,0 Mio. Euro nach den eigenen Förderrichtlinien für uns in Aussicht.
Daher würde ein Eigenanteil für die Gemeinde Reichshof in Höhe von 10,0 Mio. Euro aus der Landesförderung verbleiben. Dieser Eigenanteil stellt eine exorbitante Mehrbelastung des gemeindlichen Haushalts dar, der leider nicht aus den laufenden Erträgen oder dem Einsatz der Investitionspauschale bei einem mehrjährigen Ausbauszenario zu finanzieren ist.
Zur Refinanzierung hätte es einer zusätzlichen erheblichen Steigerung des Grundsteuer-B-Hebesatzes bedurft, die unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten ist.
Die Bemühungen seitens der Gemeinde Reichshof eine zusätzliche Finanzhilfe des Landes in Höhe von 10,0 Mio Euro zu erreichen, wurden von der Landesregierung in NRW abgelehnt und eine Verbesserung der Fördersätze ausgeschlossen.
In Anbetracht der sich massiv verschlechternden Haushaltslage in den Jahren 2025 bis 2028 und der bereits hohen Belastungen unserer Abgabepflichtigen, hat der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss gefasst, den Förderbescheid über 25 Mio. Euro an den Bund zurückzugeben und den weiteren Glasfaserausbau für die verbliebenen 4.500 Haushalte bis auf weiteres zurückzustellen.
Es bleibt nun abzuwarten, ob sich in den nächsten Jahren Telekommunikationsunternehmen finden, die einen Ausbau auf eigene Rechnung, ohne öffentliche Zuschüsse vornehmen werden.
Aktuell zeichnet sich diese Entwicklung leider nicht ab. Die bisher geführten Gespräche mit Telekommunikationsunternehmen waren nicht zielführend, da sich der weitere Ausbau für die zahlreichen zu versorgenden Dörfer in unserer großflächigen Gemeinde als unwirtschaftlich darstellt.
Ob das Land seine Förderpraxis ändert, wenn sich herausstellt, dass im Zieljahr 2030, die von der Landesregierung propagierte flächendeckende Glasfaserversorgung bis in jedes Haus in NRW nicht erreicht werden kann, ist derzeit nicht absehbar.
Die Gesamtsituation ist sehr unerfreulich und wir werden hier vor Ort leider einmal mehr von der zukunftsorientierten Entwicklung durch eine unzureichende Förderpraxis verbunden mit einer generellen Unterfinanzierung der Kommunen durch Land und Bund getroffen.
Eine Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse ist so leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen.
Rüdiger Gennies, Bürgermeister
im Dezember 2024
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