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Umstellung auf Ultraschallwasserzähler in der Gemeinde Reichshof - Austausch der herkömmlichen Wasserzähler erfolgt im Rahmen der Eichfristen

Im Zuge der Digitalisierung wird das Wasserwerk der Gemeinde Reichshof in den kommenden Jahren alle mechanischen Hauswasserzähler durch moderne, digitale Ultraschallwasserzähler ersetzen.
Der Austauschzeitpunkt richtet sich nach der Eichablauffrist der bisher eingebauten mechanischen Zähler und erfolgt somit im Rahmen des jährlichen Turnuswechsels. Mit dem Einbau der ersten eintausend Ultraschallzähler wird ab Mitte September begonnen (sh. separater Bericht). Bis 2028 soll dann der komplette Zählerbestand im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Reichshof digitalisiert sein. Die Eichfrist der Ultraschallzähler beträgt (über ein Stichprobenverfahren) 12 Jahre und ist damit doppelt so lang wie die der mechanischen Zähler. Die längere Eichfrist gleicht dabei die Auswirkungen der höheren Anschaffungskosten für die neuen Zähler in Bezug auf die Grundgebühr in etwa aus.
Die neuen digitalen Wasserzähler sind durch Funkübertragung fernauslesbar. Die Zählerstände, die als Grundlage zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren dienen, werden am Ende des Jahres durch das Wasserwerk erfasst. Hierzu werden Mitarbeiter des Wasserwerkes mit entsprechenden Empfangsgeräten durch die einzelnen Ortschaften fahren und die Zählerstände per Funksignal automatisch auf das dafür vorgesehene Empfangsgerät übermitteln lassen. Die hierbei eingesetzte wMBus – Funktechnik (OMS Mode 7) lehnt sich an die technische Richtline TR-03116-3 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) an und entspricht im Hinblick auf die Datensicherheit dem Stand der Technik. Über einen individuellen Ausleseschlüssel für jeden einzelnen Zähler, der nur dem Wasserwerk Reichshof vorliegt, sind die Zählerdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Der Versand von Ablesekarten am Ende des Jahres kann mit dem neuen Verfahren künftig entfallen. Hierdurch ergeben sich Einsparungen im Sachkostenbereich und eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Die Abzugszähler für die Abwassergebühren zum Zweck der Gartenbewässerung sind nicht durch die Umstellung erfasst, da sie Eigentum des jeweiligen Anschlussnehmers sind. Die Zählerstände der Abzugszähler sind weiterhin durch die Anschlussnehmer mittels Ablesekarte oder Online-Eingabe an das Wasserwerk zu übermitteln.
Fragen beantworten: Philipp Schwarz (02296-801-241), Hiltrud Steckelbach (02296-801-243), Katharina Joost (02296-801-249). E-Mail: wasserwerk@reichshof.de
Technische Fragen beantwortet: Volker Rajkowski (02296-801-242).

 



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Ihr Ansprechpartner

Philipp Schwarz
Fachbereich: Wasserwerk
Rathaus Denklingen
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Tel.: 02296 801241
E-Mail: philipp.schwarz@reichshof.de

Volker Rajkowski
Fachbereich: Wasserwerk
Rathaus Denklingen
Zimmer: 250
Tel.: 02296 801242
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E-Mail: volker.rajkowski@reichshof.de