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Bestandteile des Kanalhausanschlusses

Kanalanschluss

Der Kanalhausanschluss besteht aus einem öffentlichen und einem privaten Teil.
Der öffentliche Teil reicht vom Kanal in der Straße bis zum Kontrollschacht 1m hinter der Grenze auf dem Privatgrundstück.

Er wird im Auftrag und auf Kosten der Gemeinde hergestellt. Sie übernimmt auch Wartung und Reparatur.
Die Herstellung des privaten Teils inklusive Kontrollschacht ist vom Anschlussnehmer auf seine Kosten zu veranlassen.
Er trägt auch die späteren Wartungs- und Reparaturkosten. Die Errichtung des Kontrollschachts ist notwendig, um den Kanalhausanschluss jederzeit reinigen und kontrollieren zu können. Außerdem dient er als Abgrenzung zwischen öffentlichem und privaten Hausanschluss.
Auf dem Grundstück anfallendes Oberflächenwasser muss wenn ein gemeindlicher Regenwasserkanal / Mischwasserkanal vorhanden ist auch an diesen Kanal angeschlossen werden.

Nach der Errichtung müssen gemäß der SüWVO Abw NRW alle privaten  Schmutz- und Mischwasserleitungen und Schächte, die unzugänglich oder im Erdreich verlegt sind,  von einem  anerkannten Sachkundigen überprüft werden. 

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Homepage unter   „Prüfungen und Bescheinigungen“ und  „Zustands- und Funktionsprüfung“.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch hier auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW, die Sie bei Fragen zur Zustands- und Funktionsprüfung auch berät,  finden Sie ebenfalls weitere Informationen zu diesem Thema: https://www.abwasser-beratung.nrw/

Natürlich stehen Ihnen zur Klärung von Fragen auch die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltungs- und Tiefbauabteilung der Gemeinde Reichshof gerne zur Verfügung.





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Ihr Ansprechpartner

Ludger Müller
Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
Rathaus Denklingen
Zimmer: 252
Tel.: 02296 801137
E-Mail: ludger.mueller@reichshof.de

Thorsten Schmidt
Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
Rathaus Denklingen
Zimmer: 253
Tel.: 02296 801124
E-Mail: thorsten.schmidt@reichshof.de