Drittimpfung: Geänderte Landesvorgaben - Drittimpfungen sind generell nach fünf Monaten möglich, können aber auch schon vier Monatenach der Zweitimpfung in Anspruch genommen werden.
Oberbergischer Kreis. Vorgestern berichtete der Oberbergische Kreis über einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Darin wurden sogenannte Booster-Impfungen grundsätzlich nach fünf Monaten ermöglicht. Der Landeserlass sah zudem vor, dass insbesondere für schwer immunabwehrgeschwächte Personen die Drittimpfung nach ärztlicher Indikationsstellung auch schon nach vier Wochen möglich ist. Das MAGS erklärte zudem, dass auch Menschen mit intaktem Immunsystem eine Drittimpfung vor Ablauf von fünf Monaten erhalten könnten. Inzwischen präzisierte das MAGS mit einem weiteren Erlass die Frist für die Booster-Impfung noch einmal.
Mit diesem Erlass steht jetzt fest: Nur immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort dürfen die Impfung frühestens vier Wochen nach der Zweitimpfung erhalten. Hierdurch soll bei den Menschen mit verminderter Immunantwort die bereits erfolgte Impfserie optimiert werden. „Hierbei handelt es sich nicht um eine Booster-Impfung im eigentlichen Sinne, sondern um eine Indikationsimpfung, die nach individueller ärztlicher Einschätzung des Risikoprofils erfolgt. Für alle anderen Menschen besteht aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit, eine Booster-Impfung derartig früh durchzuführen“, erklärt Kaija Elvermann, Leitung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
Für alle anderen Personen gilt: Die Booster-Impfung ist frühestens nach vier Monaten möglich.
Generell sollte die Drittimpfung fünf Monate nach der Zweitimpfung durchgeführt werden.
„Tatsächlich kann eine zu frühe Boosterung bei gesunden Menschen zu einer verminderten Antikörperbildung und damit zu einer unzureichenden Immunantwort führen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu massiven Nebenwirkungen führen“, weiß Kaija Elvermann.
Fünf Monate sollten möglichst eingehalten werden Sie empfiehlt jüngeren Bürgerinnen und Bürgern unter 60 Jahren mit intaktem Immunsystem deshalb, die fünf Monate einzuhalten: „Nach derzeitigem Kenntnisstand ist hier der empfohlene Zeitraum von ca. fünf Monaten bei Menschen unter 60 Jahren ausreichend, weil die Immunantwort länger aufrechterhalten wird. In diesen Fällen schützt die Impfung nach unserer Erfahrung zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen und Krankenhausaufenthalten“.
Der Oberbergische Kreis passt die Terminvergabe für die Impfstellen unter www.obk.de/impfen im Bereich der Drittimpfungen auf die neue Vier-Monats-Frist an. Auch am Impfmobil werden die neuen Landesregelungen zum Impfabstand von mindestens vier Monaten umgesetzt.
Impfungen für immundefiziente Personen
Impfungen nach vier Wochen für immundefiziente Personen bietet der Oberbergische Kreis ausschließlich in den Impfstellen nach Terminvereinbarung an (Terminvergabe wird kurzfristig angepasst). Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Angebot ausschließlich für immundefiziente Personen handelt! Die Impfung kann nur bei Vorlage eines eindeutigen ärztlichen Attestes durchgeführt werden! Die Indikation zur vorgezogenen Impfung obliegt dem anwesenden Arzt bzw. der anwesenden Ärztin.
„Wir können nicht ausschließen, dass die vorgelegten Befunde für eine umfassende Beurteilung nicht ausreichen und wir interessierte Personen nicht impfen können. Wir empfehlen immundefizienten Personen deshalb dringend, die Impfung in einer Haus- bzw. Facharztpraxis durchführen zu lassen, in der sie bereits aufgrund Ihrer Erkrankung behandelt werden. Dort kann die notwendige individuelle Beratung umfassender erfolgen. Es ist wichtig, dass die individuelle gesundheitliche Verfassung richtig eingeschätzt wird“, sagt Gesundheitsdezernent Ralf Schmallenbach.
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