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Beglaubigungen / Untersuchungsberechtigungsscheine

 

Beglaubigungen

 

Bitte legen Sie die Originale mit der Anzahl der Kopien vor, welche beglaubigt werden sollen.

Die Gebühr beträgt pro Stück 3,50 EURO. Wird ein und dasselbe Dokument mehrfach beglaubigt, dann betragen die Kosten ab der zweiten Ausfertigung 1,75 EURO pro Stück. (Stand 04/2015).

Nicht beglaubigt werden deutsche Personenstands-urkunden,also Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.

  

Untersuchungsberechtigungsschein 

 

Jeder Jugendliche unter 18 Jahren muss vor Beginn einer Beschäftigung / Berufsausbildung dem Arbeitgeber eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen. Dieser kann online unter: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de  beantragt werden.

 



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Ihr Ansprechpartner

Martina Crisci
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: Bürgerservice
Tel.: 02296 801233
E-Mail: martina.crisci@reichshof.de

Tanja Schöler
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: Bürgerservice
Tel.: 02296 801234
E-Mail: tanja.schoeler@reichshof.de

Sabine Schulenburg
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Robin Diesem
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Rathaus Denklingen
Zimmer: Bürgerservice
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E-Mail: robin.diesem@reichshof.de