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Standesamt

Eheschließungen in Reichshof werden von folgenden StandesbeamtInnen durchgeführt: ......
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Trauzimmer im RathausIm renovierten, barrierefreien Trauzimmer des Rathauses in Denklingen stehen für Sie und Ihre Gäste ca. 20 Plätze zur Verfügung. ......
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Namenswahl bei der EheschließungDie Ehegatten können einen Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist unwiderruflich, so lange die Ehe besteht.Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter. Zum Ehenamen bestimmt werden kann der zur Zeit geführte Name oder der Geburtsname des Mannes oder der Frau.Ein Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschlie......
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Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. ......
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Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten Werktag angezeigt werden.In der Regel beauftragen die Angehörigen einen Bestatter, die Angelegenheit beimStandesamt abzuwickeln. Über benötigte Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalls informieren wir Sie gerne.
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Personenstandsurkunden sind Urkunden, die Auskunft über die Abstammung einer Person geben.Geburtsurkunden und sind bei dem Standesamt zu erhalten, welches die Geburt beurkundet hat. Bei Geburten in Krankenhäusern sind die dort zuständigen Standesämter für die Beurkundung sowie für die Ausstellung von Urkunden zuständig.Personenstandsurkunden können gemäß § 61 Personenstandsgesetz von Behörden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, von Personen auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegat......
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Zwei Personen gleichen Geschlechts, die eine Lebenspartnerschaft gegründet haben, können diese in eine Ehe umwandeln.Melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir einen gemeinsamen, freien Termin für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe vereinbaren können. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Die Kirchenbücher waren die Vorläufer der behördlichen Personenstandsbuchführung.Vereinzelt gab es schon im dritten Jahrhundert Notizen über Personen, die getauft waren.Hieraus entwickelten sich im Laufe der Zeit Taufbücher, deren Führung durch das Konzil von Trient (1545 - 1563) allgemein angeordnet wurde. Im Jahre 1614 kam eine Anordnung über die Anlegung von Totenlisten hinzu.Auch die protestantische Kirche führte im 16. Jahrhundert, fast in allen Gemeinden, Tauf-,Trau- und Sterberegister ......
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