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Wann kann das Schiedsamt helfen?

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, zum Schiedsamt: in den sogenannten Privatklagesachen. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur dann erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, welcher Strafanzeige -z.B. wegen einer "dummen Gans" oder einer ausgerutschten Hand- erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen will. Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt.

Solche Privatklagedelikte sind:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • leichte Körperverletzung
  • gefährliche Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung


Das Schiedsamt ist aber auch die berufene Stelle, mancherlei bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Gerade wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens nicht in erster Linie um die Durchsetzung des Rechtsstandpunktes, sonder um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht, sollte Sie sich an das Schiedsamt wenden.

Wenn Sie z. B.:

  • sich mit anderen Hausbewohnern um die Benutzung der Waschküche streiten
  • mit dem Grundstücksnachbarn wegen der Höhe der Gartenhecke streiten
  • mit dem Handwerker von nebenan wegen der schlecht ausgeführten Rasenmäherreparatur streiten
  • mit dem Hauswirt wegen eines von dessen Sohn verursachten Kratzers an Ihrem Auto streiten
  • mit Ihrem Kaufmann wegen der Lieferung verdorbener Lebensmittel streiten
  • oder sich mit Ihrem Wohnungsnachbarn, der Sie beleidigt hat, streiten


versuchen Sie es mit dem Schiedsamt, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streits mit einem Rechtsanwalt und Gericht denken!



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Ihr Ansprechpartner

Markus Pollmann
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 204
Tel.: 02296 - 801 237
E-Mail: markus.pollmann@reichshof.de