Rundfunkgebührenbefeiung
Berechtigte Personen können von der Rundfunkgebühr befreit werden...
Berechtigte Personen können von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Dies können u.a. sein:
- Empfänger von Grundsicherung im Alter
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von BAföG
- Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF"
- Empfänger von Hilfe zur Pflege
Mitzubringende Unterlagen:
Einkommensnachweise wie z.B.
- Grundsicherungsbescheid
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF
- Leistungsbescheide des Jobcenters u.a.
Es ist ratsam, sich mit den Mitarbeiter/Innen des Sozialamtes vorher telefonisch in Verbindung zu setzen und abzuklären, welche Unterlagen vorzulegen sind, da dies eine schnellere Bearbeitung des Antrages gewährleistet.
Den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie auch Online, unter folgender Internetadresse aufrufen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html
Anzumerken ist noch, dass der gleiche Personenkreis auch die Möglichkeit der Telefonkostenermäßigung hat. Diese Anträge sind bei der Telekom zu stellen.
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Fachbereich: Jugend, Soziales, Schulen, Sport
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Tel.: 02296 801227
E-Mail: christiane.haas@reichshof.de