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Soziale Notlagen
Beratung und Entscheidung über die Gewährung von finanziellen Hilfen für Asylbewerber/-innen
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Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache sowie Hilfe für Gehörlose nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB XII)
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Ab 01.01.2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.
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Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann. Auf die hier vorgestellte Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht Erwerbsfähige (voraussichtlich länger als 6 Monate) hat jeder Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
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Alte Menschen, bei denen die Rente nicht ausreicht, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, können " Hilfe zum Lebensunterhalt" erhalten. Und wer im Alter wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, dass er nicht ohne Pflege bleiben kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderer Seite erhält, der hat natürlich auch Anspruch auf " Hilfe zur Pflege".
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Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege".
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Ab dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für SGB II-Empfänger ist das örtliche Jobcenter, in den anderen Fällen das örtliche Sozialamt zuständig.Welche Leistungen gibt es?
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit
AntragstellungFür jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
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Berechtigte Personen können von der Rundfunkgebühr befreit werden...Berechtigte Personen können von der Rundfunkgebühr befreit werden.Dies können u.a. sein:
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Schuldnerberatung der Diakonie berät alle Einkommensgruppen Zusätzliche Sprechstunden im Südkreis bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie „Kirchenkreis An der Agger“ an. Durch finanzielle Zuwendungen des Oberbergischen Kreises hat die Beratungsstelle eine Vollzeitstelle für Fachberatungen aller Einkommensgruppen einrichten können. Es werden nun auch Menschen beraten, die ein anderes Einkommen als SGB II ('Hartz 4 ' durch Jobcenter) und SGB XII (Grundsicherung durch Sozialamt) haben.Vor allem im Süden des Kreises (in der Beratungsstelle in Waldbröl sowie in Nümbrecht, Morsbach und Reichshof) bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung ihre Sprechstunden an.Außensprechstunden gibt es in Morsbach jeden 1. Donnerstagvormittag in den Räumen des Jobcenters in Morsbach, in Nümbrecht jeden 3. Donnerstagvormittag in den Räumen des Jobcenters in Nümbrecht.Im Reichshof gibt es ab dem 11. April 2019 jeden 2. Donnerstagvormittag im Bistro der Ev. Kirchengemeinde in Denklingen ei......
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Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und Änderungsanträge (Verschlimmerungsanträge) erhalten Sie in Zimmer 215 oder zum download auf Intertseite des Oberbergischen Kreises VPTURL1 k.de/anliegen/detail.aspx?id=1459Die Gemeinde Reichshof ist lediglich ausgebende Stelle der Antragsvordrucke. Diese müssen dann vom Antragsteller selber an das Versorgungsamt geschickt werden.Zur Verlängerung der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises darf die Gültigkeit nicht länger als drei Monate überschritten sein, der Ausweis muß mindestens 0% Schwerbehinderung ausweisen, und er muß vom Versorgungsamt ausgestellt worden sein.Mitzubringende Unterlagen:
Der abgelaufene Schwerbehindertenausweis
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Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.Diesen bekommt man bei der Wohngeldstelle in Zimmer 215 oder am Ende der Seite zum downloaden.Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss) oder für Eigentümer eines Eigenheims (Lastenzuschuss)
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