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Wohngeld

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Diesen bekommt man bei der Wohngeldstelle in Zimmer 215 oder am Ende der Seite zum downloaden.
Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss) oder für Eigentümer eines Eigenheims (Lastenzuschuss)

Voraussetzung ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können sind

  • die Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • die Höhe des Gesamteinkommens
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ab sofort stehen auf der Homepage des Ministeriums auch ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Wohngeldantragsformulare nebst Anlagen für die Bürger/Innen zur Verfügung.
Das Formular kann hier aufgerufen werden:
www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php

Mitzubringende Unterlagen:

  • Antrag
  • Mietbescheinigung/Fremdmittelbescheinigung beim Eigenheim
  • Verdienstbescheinigung
  • Sonstige Einkommensnachweise wie z.B. - Rentenbescheide, Leistungsbescheide vom Arbeitsamt u.a.

Es ist ratsam, sich mit der Wohngeldstelle vorher telefonisch in Verbindung zu setzen um abzuklären, welche Unterlagen vorzulegen sind.  







Verdienstbescheinigung (ca. 106.12 kb)



PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können:
http://get.adobe.com/de/reader

Ihr Ansprechpartner

Christine Bruecher
Fachbereich: Jugend, Soziales, Schulen, Sport
Rathaus Denklingen
Zimmer: 215
Tel.: 02296 801232
E-Mail: christine.bruecher@reichshof.de

Christiane Haas
Fachbereich: Jugend, Soziales, Schulen, Sport
Rathaus
Zimmer: 215
Tel.: 02296 801227
E-Mail: christiane.haas@reichshof.de

Andrea Engelbert
Fachbereich: Finanzen
Rathaus Denklingen
Zimmer: 216
Tel.: 02296 801294
E-Mail: Andrea.engelbert@reichshof.de