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Fischereischein / Jugendfischereischein

 

Fischereischein

 

Der Fischereischein gibt die Befugnis, in bestimmten Gewässern zu fischen. Hierfür muss die Bescheinigung über die Fischereiprüfung vorgelegt werden. Außerdem benötigen wir ein aktuelles Foto.

Dieser wird entweder für ein Kalenderjahr (16 EURO) oder für fünf aufeinander folgende Jahre (48 EURO) ausgestellt (Stand 04/2015). 

 

Jugendfischereischein

 

Für Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird der Jugendfischereischein ausgestellt. Dieser berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Gebühr beträgt 8 EURO (Stand 04/2015). Außerdem wird ein aktuelles Foto benötigt.

 



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