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Veranstaltungen

Veranstaltungsanzeige
Jede öffentliche Veranstaltung ist beim Ordnungsamt der Gemeinde Reichshof anzuzeigen. Hierzu gehören je nach Größe teilweise auch Veranstaltungen auf privaten Flächen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben. Wird Alkohol ausgeschenkt, muss die Veranstaltung im Rahmen einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) genehmigt werden. Nach § 12 Abs. 1 GastG kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes bei öffentlichen Veranstaltungen (jedermann zugänglich oder Werbung in der Öffentlichkeit) unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlass ist z.B. ein Dorffest, Sportfest, Weinfest, Schützenfest, oder eine Karnevalsveranstaltung.

Der Antrag "Anzeige einer Veranstaltung" ist mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Ordnungsamt durch den Verantwortlichen des Veranstalters (bei Vereinen, immer der Vereinsvorsitzender auch bei Vereinen mit Abteilungen) zu stellen. Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung.

Brauchtumsfeuer
Brauchtumsfeuer, wie Oster-, Mai- oder Martinsfeuer, sind nach § 7 LImschG nur zulässig, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit durch die Rauchentwicklung nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden kann. Insoweit sind die Zeit, der Ort, die Dauer und der Verbrennungsvorgang entscheidend. Weiterhin muss das Feuer tatsächlich der Brauchtumspflege dienen. Davon kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn das Feuer von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein ausgerichtet wird (zum Beispiel dem Martinsverein).

Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Bitte benutzen Sie dafür das Formular "Anzeige einer Veranstaltung".

Verkehrsrechtliche Anordnung
Sofern Sie bei der Durchführung Ihrer Veranstaltung den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, bitten wir Sie zustätzlich den Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen anlässlich einer Veranstaltung auszufüllen und per Mail an jana.engelbert@reichshof.de zu senden.
Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Engelbert unter 02296-801138 zur Verfügung.


Formulare
Anzeige einer Veranstaltung
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen anlässlich einer Veranstaltung



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Ihr Ansprechpartner

Stefan Alfes
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 209 (Bürgerservice)
Tel.: 02296 801252
E-Mail: stefan.alfes@reichshof.de

Jana Engelbert
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 113
Tel.: 02296 801138
E-Mail: jana.engelbert@reichshof.de