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Personalausweis und Reisepass

 

BEANTRAGUNG VON PERSONALDOKUMENTEN

Kinderreisepass – Einreise in Europäische Länder


Seit dem 01. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die noch ausgestellten bleiben aber bis zum Ablaufdatum gültig.

Kinder können jetzt normale Personalausweise und / oder Reisepässe erhalten, die jeweils 6 Jahre gültig sind.
Die Gebühren betragen für den Ausweis 27,60 €, für den Reisepass 37,50 €.
Beachten Sie hier bitte auch die Lieferzeiten von 3 – 4 Wochen.

Für weitere Informationen wenden Sie bitte an das Bürgerbüro.

 

Reisepass


Bitte bringen Sie Ihre Personaldokumente mit.
Beachten Sie beim Passfoto die Neuerung zum 01. Mai 2025:
Dieses muss biometrietauglich und digital sein, also nicht mehr in Papierform vorgelegt werden und kann z.B. bei „dm“ oder einem anderen Fotografen gemacht werden (alfo-passbild.com).
Im Wartebereich des Bürgerservices steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Selbstbedienundsterminal der Bundesdruckerei zur Verfügung. Damit können digitale Fotos direkt vor Ort aufgenommen weren.
Die Kosten in Höhe von 6 € werden bei der Antragstellung vom jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin eingezogen.
Es müssen bei allen Personen ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke aufgenommen werden, die im Chip gespeichert werden.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigen vorzulegen.
Die Lieferzeit beträgt ca. 3-4 Wochen (die Lieferzeit kann zur Hauptreisezeit 6-8 Wochen betragen).

 

Expresspass

In eiligen Fällen kann ein Expresspass beantragt werden. Dieser wird innerhalb von 5 Werktagen geliefert.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bürgerbüro.

Kosten:
Reisepass für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 6 Jahre)

32-seitiger Reisepass: 37,50 €
Express-Reisepass – 32 Seiten: 69,50 €

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit zehn Jahre):

32-seitiger Reisepass: 70,00 €
Express-Reisepass – 32 Seiten: 102,00 €

Personalausweis

 
Für Jugendliche vom 12. bis 15. Lebensjahr wird der Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion beantragt.

Bitte bringen Sie Ihre Personaldokumente mit sowie ein digitales Passfoto, siehe Hinweise bei Reisepass.

Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigen vorzulegen. Entweder persönlich bei der Beantragung oder mittels einer schriftlichen Einverständnis/Vollmacht und einer Ausweiskopien vom nicht anwesenden Erziehnungsberechtigten.

Die Lieferzeit beträgt ca. 3-4 Wochen.

Online-Ausweisfunktion

Bei der Beantragung werden Sie über die Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion informiert. Sie erhalten zudem Informationsmaterial zur Online-Ausweisfunktion.  

Fingerabdrücke

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) auf dem Ausweis-Chip speichern lassen.

Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht staatlichen Stellen bei hoheitlichen Kontrollen eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.

 

Antragsstellung ab dem 12. bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit sechs Jahre): 27,60 EURO

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit zehn Jahre): 46,00 EURO

 

PIN-Rücksetzdienst für Online-Ausweis wieder verfügbar

Der PIN-Rücksetzdienst für den elektronischen Personalausweis ist wieder verfügbar. Hierüber können Nutzerinnen und Nutzer des elektronischen Personalausweises eine neue PIN erhalten oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren, ohne dafür die kommunalen Bürgerämter aufsuchen zu müssen. Anfang 2024 hatte das Bundesinnenministerium diesen Dienst aus Kostengründen eingestellt. Die Wiedereinführung des PIN-Rücksetzdienstes hat auch Bedeutung für den Start der digitalen Brieftasche (kurz: „EUDI-Wallet“) am 02.01.2027. Wollen Bürgerinnen und Bürger die Wallet nutzen, müssen sie ihre Online-Ausweis-PIN kennen, um ihre Ausweisdaten in die App zu übertragen.
 
Wer die Online-Funktion seines Personalausweises nutzen will, aber seine Sicherheitsnummer, die sogenannte PIN, vergessen hat, kann nun wieder über den PIN-Rücksetzungsbrief online eine neue anzufordern. Der Brief kann mithilfe der physischen Ausweiskarte online mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode bestellt werden. Er wird mit dem Post-Ident-Verfahren zugestellt. Der Postzusteller prüft bei der Übergabe, ob der Empfänger der Ausweisinhaber ist.

Die Bundesregierung hatte den Dienst erstmals im Februar 2022 eingeführt. Er wurde nach Einschätzung des beauftragten Dienstleisters, der Bundesdruckerei, deutlich stärker genutzt als erwartet. Zum 1. Februar 2024 stellte die Bundesregierung den Dienst trotzdem wieder ein und begründete das mit den hohen Kosten. Wer seine PIN vergessen hatte oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren wollte, musste sich seitdem persönlich an das Bürgeramt wenden und einen Vor-Ort-Termin buchen. Über eine Wiederaufnahme des Dienstes beziehungsweise eine Übergangslösung wurde seither diskutiert.

Neben der Tatsache, dass diese Anwendung Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) und damit den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen generell erleichtert, bedeutet die Rückkehr des PIN-Rücksetzungsbriefs für Kommunen auch eine Entlastung der Bürgerämter. Gerade bei stark ausgelasteten Bürgerämtern kann die digitale Möglichkeit der Antragstellung dazu beitragen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Denn da die PIN wieder ohne persönlichen Behördentermin zurückgesetzt werden kann, können entsprechende Vorsprachen und Terminbuchungen entfallen.

Die Bundesregierung will die Nutzung des elektronischen Personalausweises auch vor dem Hintergrund der Einführung der digitalen Brieftasche „d-you“ („EUDI-Wallet“) zum 2. Januar 2027 erleichtern. Die neue Wallet lässt sich nur mit einem Online-Ausweis aktivieren und nutzen.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat alle Informationen und Erläuterungen zum Rücksetzungs- und Aktivierungsdienst auf der Webseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de zur Verfügung gestellt.

 



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Ihr Ansprechpartner

Robin Diesem
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: Bürgerservice
Tel.: 02296 801235
E-Mail: robin.diesem@reichshof.de

Martina Crisci
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: Bürgerservice
Tel.: 02296 801233
E-Mail: martina.crisci@reichshof.de

Tanja Schöler
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: Bürgerservice
Tel.: 02296 801234
E-Mail: tanja.schoeler@reichshof.de