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Vorläufige Gaststättenerlaubnis

Rechtsgrundlage ist der §11 Gaststättengesetz.
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis wird erteilt, wenn die Gaststätte in unveränderter Weise, das heißt, räumlich und betriebsartmäßig unverändert vom Vorgänger übernommen wird und nicht länger als ein Jahr geschlossen war.

Die vorläufige Erlaubnis wird für längstens 3 Monate ausgestellt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

1. Personalausweis
2. Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis
3. Einwandfreie Grundrisszeichnung aller Betriebsräume in dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1:50 oder 1:100
4. Einwandfreie Schnittzeichnung des Gewerbebetriebs in dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1:50 oder 1:100
5. Flurkarte in dreifacher Ausfertigung
6. Pachtvertrag in Kopie

Gebühr: 250,00 Euro  



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Ihr Ansprechpartner

Joachim Kühr
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 206
Tel.: 02296 801236
E-Mail: joachim.kuehr@reichshof.de