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Ordnungsrecht Schornsteinfeger

Schornsteinfegereinteilung in der Gemeinde Reichshof.
Die Gemeinde Reichshof ist in 4 Schornsteinfegerbezirke eingeteilt:

Kehrbezirk (28) Oliver Kreuder
Marienhagener Str. 30 - 51674 Wiehl
Tel.: 02261-9798764 Fax: 02261-9798763, Mobil: 0171-4680521
oliver.kreuder@gmx.de

Kehrbezirk (18) Jörg Eschemann
Napoleonstr. 10 - 51597 Morsbach
Tel.: 02294-90 96 93 Fax : 02294-90 96 94, Mobil: 0171-5279148
joerg@eschemann.info

Kehrbezirk (21) Max-Uwe Ringsdorf

Eisenstr. 2b - 51588 Nümbrecht
Tel.: 02293-74 39 (1344) Fax: 02293-90 27 24, Mobil: 0160-95964661
maurus13@web.de

Kehrbezirk (22) Thomas Schlechtriemen
Lichtenberger Str. 13 - 51597 Morsbach
Mobil: 0160 - 92273947; Tel.: 02294 - 9991344
thschlechtriemen@online.de

 

Mit Wirkung vom 29. November 2008 wurde das neue Schonsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft gesetzt.

Nach Ablauf der Übergangsfrist stehen ab dem 01.01.2013 Deutschlands Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger im freien Wettbewerb mit anderen Schornsteinfegerbetrieben.

Ab diesem Zeitpunkt werden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Der zuständige Schornsteinfegerbetrieb steht auch dann für die weitere Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten wie gewohnt zur Verfügung.

Es besteht aber ab diesem Zeitpunkt  die Möglichkeit, einen anderen Schonsteinfegerbetrieb mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Allerdings muss dieser Betrieb in dem neu zu schaffenden Schornsteinfegerregister eingetragen sein.

Zukünftig werden weitere Pflichtaufgaben durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerbetrieb auch darin bestehen, zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungs- und Messarbeiten fristgerecht durchgeführt wurden.

Bereits mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes besteht die Verpflichtung, nach durchzuführender Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid auszustellen, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.

Sofern der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerbetrieb keine Rückantwort erhalten hat, werden durch ihn die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung und der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgeschriebenen Arbeiten nach Anordnung durch die Verwaltungsbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen können Sie von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erhalten.

Oder informieren Sie sich einfach auf den Seiten

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV): www.schornsteinfeger.de

Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen: www.schornsteinfeger-nrw.de

Schornsteinfegerinnung Köln: www.schornsteinfeger-koeln.de



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Ihr Ansprechpartner

Dirk Barth
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 205
Tel.: 02296 801250
E-Mail: dirk.barth@reichshof.de