Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren zur Erhaltung des Hallenbades in Wildbergerhütte wurden fristgerecht eingereicht
Am 20.03.2025 haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, Frau Tanja Hacke, Frau Natascha Leienbach und Frau Liane Prübusch insgesamt 315 Listen mit 2.316 Unterschriften an Bürgermeister Gennies übergeben.
Das entspricht 14,92 % der zur Kommunalwahl berechtigten WählerInnen.
Die gesetzliche Einreichungsfrist für die Unterschriftenliste endete am 21.03.2025.
Nach den gesetzlichen Regelungen des § 26 GO NRW hätten mindestens 1.397 Unterschriften für das Bürgerbegehren erreicht werden müssen.
Die Unterschriftenlisten werden zeitnah in der Verwaltung mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen, um festzustellen, ob alle Unterschriften als rechtlich zulässig gewertet werden können.
Eine Sondersitzung des Rates wird vom Bürgermeister einberufen, wenn die 2.316 Unterschriften mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen sind und die Beratungsvorlage zum Bürgerbegehren erstellt ist. Dazu ist eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich.
Der Gemeinderat hat in der Sondersitzung zunächst über die formalrechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob dem Bürgerbegehren gefolgt werden soll oder ob es abgelehnt wird.
Bei Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat kommt es zum Bürgerentscheid, der dann von der Gemeinde innerhalb von drei Monaten durchzuführen ist.
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