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Förderprogramm Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Reichshof -Programm wird 2023 nicht neu aufgelegt, siehe Aktualisierung vom 02.01.2023-

Aktualisierung vom 02.01.2023

Der Rat hat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2023 am 13.12.2022 beschlossen, die Photovoltaikförderung in private Anlagen einzustellen und stattdessen Finanzmittel für Photovoltaikmaßnahmen auf gemeindeeigenen Immobilien bereitzustellen.

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Aktualisierung vom 02.05.2022
Die vom Rat bereitgestellten 125.000,00€ Fördermittel sind aufgebraucht. Nach Verwaltungseinschätzung werden auch keine weiteren Fördermittel 2022 aufgestockt, da die Fachfirmen völlig überlastet sind. Informieren sie sich Ende 2022, ob es 2023 weitere Fördermittel geben wird.

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Aktualisierung vom 09.02.2022

Der Rat der Gemeinde Reichshof hat mit Beschluss vom 08.02.2022 für die Fortführung der Photovoltaikförderung 125.000,00€ bereitgestellt.

Die angepassten Richtlinien und das Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite. 

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Aktualisierung vom 07.07.2021

Die vom Rat der Gemeinde Reichshof am 28.06.2021 bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 75.000 Euro sind fast komplett aufgebraucht. Ein Budget in Höhe von 600 Euro für Mini-PV-Anlagen steht nur noch zur Verfügung.
Weitere gestellte Anträge werden nun seitens der Gemeinde abgelehnt und mit dem Hinweis auf einen eventuellen neuen Förderaufruf im Jahr 2022 versehen.
Mit der Photovoltaikförderung 2021 wurde insgesamt rund 900 Kw/p installiert mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 930.000 Euro.
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Aktualisierung vom 29.06.2021

Der Rat der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 zusätzlich Fördermittel in Höhe von 75.000 Euro bereitgestellt.
Anträge, welche bis um 28.06.2021 bei der Gemeinde Reichshof eingegangen sind, werden nunmehr positiv beschieden. Darüber hinaus besteht für weitere Anträge Fördermittel in Höhe von 8.000 Euro zur Verfügung.

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Aktualisierung vom 06.05.2021

Die Nachfrage nach Fördermitteln war so groß, dass die bereitgestellten 50.000,00€ mit dem heutigen Tage insgesamt abgerufen und bewilligt worden sind.
Die Verwaltung wird sich am 26.05.2021 mit den Fraktionen des Reichshofer Rates beraten, ob weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Sofern dies der Fall sein sollte, ist ein notwendiger Beschluss im Rat am 28.06.2021 zu fassen.
Bis zu dieser Entscheidung werden weiterhin Anträge entgegengenommen und geprüft, ob eine Bewilligung, bei Bereitstellung weiterer Fördermittel, möglich ist. Diese Bescheide werden dann unter dem Vorbehalt der zusätzlichen Finanzmittelbereitstellung und einem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ausgesprochen.
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Geräuschlos und ohne Abgase produzieren kleinere und größere Photovoltaikanlagen Strom direkt auf dem Hausdach, an der Fassade oder als Freiflächenanlage.
Die CO2-neutrale, umweltfreundliche Art der Stromgewinnung ist aus dem Energiemix der Zukunft nicht mehr wegzudenken.

Der Haupt-und Finanzausschuss hat am 19.04.2021 die Richtlinie zur Förderung der erstmaligen Errichtung von Photovoltaik-/Miniphotovoltaikanlagen an/auf privaten gewerblichen Gebäuden/Grundstücken im Gemeindegebiet mit Wirkung ab 20.04.2021 einstimmig beschlossen.

Die Beschlussfassung basierte auf einem Antrag der CDU-Fraktion, der durch Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (Förderung von Miniphotovoltaikanlagen) und der Fraktion der FWO (Staffelung der Förderung) ergänzt wurden.
Insgesamt wird die erstmalige Förderung der regenerativen Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Reichshof in Höhe von insgesamt 50.000 Euro von allen Ratsfraktionen begrüßt und unterstützt.

Fördereckdaten:
Die Gemeinde Reichshof fördert die Installation von Photovoltaikanlagen und den Erwerb von Miniphotovoltaikanlagen, die an/auf privaten und gewerblichen Gebäuden/Grundstücken im Gemeindegebiet installiert und genutzt werden.

Folgende Fördervoraussetzungen sind zu beachten:
Das Gebäude/Grundstück zur Installation der Photovoltaikanlage oder Miniphotovoltaikanlage muss im Gebiet der Gemeinde Reichshof liegen.
Pro Antragsteller kann nur ein Antrag gestellt werden.
Förderfähig sind alle Ausgaben für die Anschaffung und Installation von neuen Photovoltaikanlagen/Miniphotovoltaikanlagen.
Nicht zuwendungsfähig sind alle Ausgaben der Demontage, Reparatur und Wartung bestehender und/oder bereits betriebener Anlagensysteme.
Bevor eine gemeindliche Förderung erfolgt, muss bei Antragstellung der schriftliche Nachweis erbracht werden, welche anderen möglichen Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen oder welche bereits in Aussicht gestellt oder von anderen Zuwendungsgebern bewilligt wurden. Die Photovoltaikanlage an oder auf privaten oder gewerblichen Gebäuden/Grundstücken muss eine Mindestanlagenleistung von 1 kWp (Kilowatt/Peak) aufweisen.
Eine Miniphotovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von150 Wp (Watt/Peak) aufweisen.
Die Photovoltaikanlage an/auf dem Gebäude muss von einem Fachbetrieb installiert werden. Ein entsprechender Nachweis ist mittels Rechnungsbeleg nach der Fertigstellung zu erbringen. Für die Miniphotovoltaikanlage ist der Rechnungsbeleg über den Kauf vorzulegen, sowie je nach Größe der Anlage auch der entsprechende Nachweis des Fachbetriebes.
Die gemeindliche Förderung erfolgt durch eine einmalige nicht rückzahlbare, anteilige Zuwendung auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, welche die Gesamtsumme der vorrangigen Förderungen übersteigen.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Fertigstellung der Anlage durch einen einmaligen Zuschuss der Gemeinde Reichshof in Höhe von 300,00 Euro je kWp (Kilowatt/Peak), höchstens 1.500,00 Euro für Photovoltaikanlagen und in Höhe von 50,00 Euro je 150 Wp (Watt/Peak), höchstens 200,00 Euro für Miniphotovoltaikanlagen.

Ihren Förderantrag können Sie unter folgender Adresse einreichen:
Gemeinde Reichshof
Der Bürgermeister
Fachbereich I/10
Haupstraße 12
51580 Reichshof

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Herrn Jürgen Seynsche, Tel.: 02296/801-325 (Email: juergen.seynsche@reichshof.de)
Frau Carolin Beilard, Tel.: 02296/801-326 (Email: carolin.beilard@reichshof.de)

Der Förderantrag der Gemeinde Reichshof ist zu verwenden und mit den notwendigen Unterlagen zu versehen, die sich aus dem Antragsvordruck ergeben.
Reichen Sie die Förderunterlagen bitte vollständig ein, damit eine Antragsprüfung und Bewilligung der Fördermittel möglich ist.
Der Antragseingang wird schriftlich/per Email bestätigt.
Mit der Maßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel nicht begonnen werden. (förderschädlicher Maßnahmebeginn).
Als Beginn gilt die Beauftragung/Kauf der Anlage.
Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird der Förderbescheid schriftlich erstellt und übermittelt. Anschließend hat der/die Zuwendungsempfänger/in die Fördermaßnahme innerhalb von sechs Monaten umzusetzen.
Wird innerhalb dieser Frist der Nachweis über die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage nicht erbracht, erlischt der Förderbescheid und die Fördergelder werden nicht ausgezahlt.
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage durch den/die Antragsteller/in.
Den Unterlagen ist ein Foto der installierten Photovoltaikanlage beizufügen.
Eine Ortsbesichtigung bleibt der Gemeinde Reichshof vorbehalten.
Die Gemeindekasse Reichshof zahlt den bewilligten Förderbetrag innerhalb von sechs Wochen nach Anzeige der Fertigstellung und Inbetriebnahme an den/die Zuwendungsempfänger/in aus.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20.04.2021 in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2023.

Rüdiger Gennies, Bürgermeister Reichshof, im April 2021




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Ihr Ansprechpartner

Sven Krumpholz
Fachbereich: Ratsbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 322
Tel.: 02296 801325
E-Mail: sven.krumpholz@reichshof.de

Carolin Beilard
Fachbereich: Ratsbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 321
Tel.: 02296 801326
E-Mail: carolin.beilard@reichshof.de