­
02296 801-0      info@reichshof.de
A A

Umgebungslärm

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
2.Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies die Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.
Für die Städte und Gemeinden hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr durchgeführt.
Die Lärmkarten werden in der EU seit 2022 nach einem neuen und einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.

Kartierte Straßen in Reichshof
Die Gemeinde Reichshof muss in der 4. Runde erstmalig einen Lärmaktionsplan erstellen.
Auf dem Gemeindegebiet wurden folgende Hauptverkehrsstraßen von der Lärmkartierung erfasst:
Autobahn A4 (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet),
Bundesstraßen B256 und B55 (bis auf kleine Bereiche gesamter Verlauf im Gemeindegebiet),
Landstraße L324  (nur ein kurzer Bereich beim Kreuzungsbereich L344 in Reichshof-Erdingen an der Gemeindegrenze zu Morsbach)
Landstraße L336 (nur kurzer Bereich an der Gemeindegrenze zur Stadt Wiehl bei Bieberstein)
Die kartierten Hauptverkehrsstraßen befinden sich in der Straßenbaulast der Autobahn GmbH bzw. des Landesbetrieb Straßen NRW.
Andere Straßen auf dem Gemeindegebiet sind von der Kartierung nicht betroffen und nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist gesetzlich eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in zwei Phasen.

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die vom LANUV NRW erstellte Lärmkartierung, die Sie im Internet unter dem Link  www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung finden.

Die Lärmkarten wurden für zwei unterschiedliche Zeiträume berechnet:
- den gesamten Tag (0 bis 24 Uhr) als Kenngröße für Lärmbelästigungen (LDEN)
- die Nacht (22 bis 6 Uhr) als Kenngröße für Schlafstörungen (LNight)

Anhand der Lärmkarten wurde die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner vom LANUV berechnet.

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung (04.12.2023 – 04.01.2024) bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, bereits zu Beginn des Prozesses Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung abzugeben. Diese sind bei der Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Reichshof eingeflossen.

Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgt in der Zeit

vom 26.02.2024  bis zum 26.03.2024 .

Der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Reichshof sowie diese Bekanntmachung können auf der Homepage der Gemeinde Reichshof unter www.reichshof.org/leben-in-reichshof/klima-umwelt-und-mobilitaet/umgebungslaerm  eingesehen werden.

Für den Zeitraum der zweiten Phase wird der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Reichshof zusätzlich im Rathaus, Zimmer 113, Hauptstraße 12, 51580 Reichshof ausgelegt.
Die Dokumente können dort während der Dienststunden
montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.

Im Zeitraum dieser 2. Phase können Stellungnahmen schriftlich beim Bürgermeister der Gemeinde Reichshof, Hauptstraße 12, 51580 Reichshof bzw. per Email an die Adresse info@reichshof.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus Denklingen, Zimmer 113 vorgebracht werden.

Wie geht es weiter?
Nach Auswertung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Eingaben wird der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Reichshof aufgestellt und bekanntgegeben.
Bis zum 18. Juli 2024 sind alle Lärmaktionspläne fertigzustellen, an das Land zu melden und durch dieses an die EU weiterzugeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Rechtsgrundlagen u.a.) finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen  www.umgebungslaerm.nrw.de . Auf dem Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen  im Lärmkartenviewer www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de .

Gemeinde Reichshof
Der Bürgermeister
in Vertretung
Schmidt

Hier gelangen Sie zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Runde für die Gemeinde Reichshof

___________________________________________________________

 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies die Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.
Für die Städte und Gemeinden hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr durchgeführt.
Die Lärmkarten werden in der EU seit 2022 nach einem neuen und einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt.

Kartierte Straßen in Reichshof
Die Gemeinde Reichshof muss in der 4. Runde erstmalig einen Lärmaktionsplan erstellen.
Auf dem Gemeindegebiet wurden folgende Hauptverkehrsstraßen von der Lärmkartierung erfasst:

  • Autobahn A4 (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet),
  • Bundesstraßen B256 und B55 (bis auf kleine Bereiche gesamter Verlauf im Gemeindegebiet),
  • Landstraße L324  (nur ein kurzer Bereich beim Kreuzungsbereich L344 in Reichshof-Erdingen an der Gemeindegrenze zu Morsbach)
  • Landstraße L336 (nur kurzer Bereich an der Gemeindegrenze zur Stadt Wiehl bei Bieberstein)

Die kartierten Hauptverkehrsstraßen befinden sich in der Straßenbaulast der Autobahn GmbH bzw. des Landesbetrieb Straßen NRW.
Andere Straßen auf dem Gemeindegebiet sind von der Kartierung nicht betroffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist gesetzlich eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung betteiligen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in zwei Phasen.

Für die erste Phase der Beteiligung bietet die Gemeinde Reichshof hiermit in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 04.01.2024 der Öffentlichkeit die Möglichkeit sich in Bezug auf die kartierten Bereiche an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.
Grundlage für diese Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung, die Sie im Internet unter dem Link  www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung finden.

Für den Zeitraum der ersten Phase werden die aktuellen Lärmkarten und der Bericht zur Lärmkartierung für die Gemeinde Reichshof ebenfalls im Rathaus, Zimmer 113, Hauptstraße 12, 51580 Reichshof während der Dienstsstunden montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Anregungen und Hinweise zu den benannten Bereichen können schriftlich beim Bürgermeister der Gemeinde Reichshof, Hauptstraße 12, 51580 Reichshof bzw. per Email an die Adresse info@reichshof.de oder während der Dienstunden zur Niederschrift im Rathaus Denklingen, Zimmer 113 vorgebracht werden.

Wie geht es weiter?
Alle bis zum 04.01.2024 eingegangenen Eingaben werden ausgewertet und der Lärmaktionsplanentwurf wird aufgestellt.
In den nächsten Monaten findet dann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus der zweiten Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und  bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Rechtsgrundlagen u.a.) finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen  www.umgebungslaerm.nrw.de . Auf dem Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen  im Lärmkartenviewer www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de .

Gemeinde Reichshof
Der Bürgermeister
Gennies









PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können:
http://get.adobe.com/de/reader

Ihr Ansprechpartner

Iris Bertram
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 113
Tel.: (02296) 801 - 112
E-Mail: iris.bertram@reichshof.de

Michael Webel
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 109
Tel.: 02296 - 801 121
E-Mail: michael.webel@reichshof.de