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Boden

Seit dem 01.03.1999 ist das Bodenschutzgesetz in Kraft getreten. Hierin wird erstmalig der Boden als gesetzlich geschütztes Umweltgut betrachtet. Dabei wird der Boden mit seinen verschiedenen Funktionen über eine Vielzahl von

  • Vorsorgemaßnahmen
  • Beschränkungsmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen und
  • Sanierungsmaßnahmen


geschützt.

Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes ist der Oberbergische Kreis als Untere Bodenschutzbehörde.



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