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Entstehung des Namens
Das Bergische Land hat seinen Namen den Grafen von Berg zu verdanken. Denn Bergisches Land, das ist in erster Linie ein historischer und weniger ein geographischer Begriff.
In dem heutigen Oberbergischen Kreis herrschten im Norden die Grafen von der Mark, im Osten die Herren von Berg, im Südosten die Wildenburger und im Süden die Grafen von Sayn und Homburg. Die entstandenen Streitigkeiten wurden durch Verträge am 27. Mai 1527 zwischen Johann von Sponheim, dessen Sohn Gottfried von Sayn und ihrem Verwandten Adolf von Berg beendet. Von Sayn übertrug die Gerichtsbarkeit von Eckenhagen in die bergische Verwaltung, während der erbeigene Besitz der Bürgermeister in Eckenhagen und Denklingen erst im Siegburger Vertrag vom 12. Juni 1604 bergisch wurde.
In dem heutigen Oberbergischen Kreis herrschten im Norden die Grafen von der Mark, im Osten die Herren von Berg, im Südosten die Wildenburger und im Süden die Grafen von Sayn und Homburg. Die entstandenen Streitigkeiten wurden durch Verträge am 27. Mai 1527 zwischen Johann von Sponheim, dessen Sohn Gottfried von Sayn und ihrem Verwandten Adolf von Berg beendet. Von Sayn übertrug die Gerichtsbarkeit von Eckenhagen in die bergische Verwaltung, während der erbeigene Besitz der Bürgermeister in Eckenhagen und Denklingen erst im Siegburger Vertrag vom 12. Juni 1604 bergisch wurde.
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