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Beteiligungsbericht

Zu Beginn des Jahres 2019 sind die Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie gesetzliche Neuerungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Kraft getreten.

Der in diesem Zuge neu eingeführte § 116 a GO NRW regelt die Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellungspflicht des Gesamtabschlusses. Soweit eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW verpflichtend zu erstellen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 den Beteiligungsbericht 2023 beschlossen.


Die Gemeinde Reichshof ist an verschiedenen wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Im Rahmen des Beteiligungsmanagements wird der jährliche Beteiligungsbericht erstellt, der zu allen Beteiligungsunternehmen umfassende Informationen enthält.
Der Beteiligungsbericht gibt u.a. Auskunft über die Ziele der Beteiligung, die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Beteiligung und wird jährlich fortgeschrieben.
Hier finden Sie die Beteiligungsberichte:








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