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Beteiligungsbericht

Zu Beginn des Jahres 2019 sind die Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie gesetzliche Neuerungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Kraft getreten. Der in diesem Zuge neu eingeführte § 116 a GO NRW regelt die Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellungspflicht des Gesamtabschlusses. Soweit eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW verpflichtend zu erstellen.

Die Gemeinde Reichshof ist an verschiedenen wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Im Rahmen des Beteiligungsmangements wird der jährliche Beteiligungsbericht erstellt, der zu allen Beteiligungsunternehmen umfassende Informationen enthält.
Der Beteiligungsbericht gibt u.a. Auskunft über die Ziele der Beteiligung, die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Beteiligung.

Nachfolgend finden Sie die Beteiligungsberichte.







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