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Ortsrecht - Allgemeines

Jede Gemeinde hat ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht", das heißt, dass sie alle Angelegenheiten innerhalb des Gemeindegebietes, im Rahmen der Gesetze, selbständig regelt.

Darunter fällt auch das Recht, Satzungen zu erlassen. Satzungen sind "Ortsgesetze", die für alle davon betroffenen Personen, Sachen und Rechtsverhältnisse gelten. Natürlich dürfen sie nicht gegen höheres staatliches Recht verstoßen.

Satzungen sowie deren Änderungen werden ausschließlich vom Rat beschlossen. Nach der Beschlussfassung des Rates werden sie verkündet. In der Gemeinde Reichshof geschieht dies gemäß § 14 der Hauptsazung der Gemeinde Reichshof im "Reichshofkurier - Zugleich Amtsblatt der Gemeinde Reichshof". Eine Satzung tritt, solange nichts anderes bestimmt ist, am Tage nach ihrer Bekanntmachung im "Reichshofkurier" in Kraft.

Die Gemeinde Reichshof hat eine Vielzahl von Satzungen, die in einer Ortsrechtssammlung gepflegt und fortgeschrieben werden.

 

Weitere Satzungen und ortsrechtliche Bestimmungen finden Sie unter dem nachfolgendem Link

Link zu Seite 2


Hauptsatzung vom 03.11.2004 (ca. 339.42 kb)

Ehrenordnung (ca. 105.72 kb)







Wasserversorgungssatzung (ca. 129.52 kb)



Entwässerungssatzung (ca. 144.74 kb)








Friedhofsgebührensatzung (ca. 98.98 kb)


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Ihr Ansprechpartner

Sven Krumpholz
Fachbereich: Ratsbüro
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